Raiffeisenbank Kissing-Mering | Mitgliederzeitung 02/14 - page 5

Winde mit Geschwindigkeiten von
mindestens 74,9 Stundenkilometern
oder 9 Beaufort bezeichnet man aus
meteorologischer Sicht als Sturm.
Versicherungen stehen schon bei
weniger starken Winden ein, nämlich
ab 8 Beaufort oder 62 Stunden­kilo­
metern. Gut beraten ist wer weiß,
wie er sich im Fall eines Falles zu
verhalten hat.
Wie schütze ich mich vor Sturm?
„Falls Sie noch die Zeit haben, sichern Sie
Gegenstände auf Terrassen, Balkonen
und in Gärten, sofern sich diese nicht ins
Gebäude bringen lassen. Fahrzeuge soll­
ten vorausschauend und sicher abge­stellt
werden, am besten in der Garage.
Schließen Sie im Haus Fenster und Tü­ren,
ge­gebenenfalls auch Rollläden“, rät Ver-
siche­rungsfachmann Harald Bauer. Wer
sich im Freien aufhält, sollte nach Mög­
lichkeit ein festes Gebäude aufsuchen.
Meiden Sie Wälder und Alleen, und zwar
nicht nur während eines Sturms oder
Orkans, sondern auch danach, weil insta-
bile Bäume und herabfallende Äste an
den Tagen nach dem Sturm eine Gefahr
darstellen. Zudem sollte man sich nicht
in der Nähe von Baugerüsten aufhalten.
Welche Versicherung zahlt im
Scha­den­fall?
Für Sturmschäden ab Windstärke acht –
das entspricht Windgeschwindigkeiten ab
62 Stundenkilometern – kommt die
Wohngebäudeversicherung für Schäden
am Gebäude auf. Wichtig ist, dass das
Risiko Sturm/ Hagel auch mitversichert
wurde. Versichert sind Schäden wie abge-
deckte Dächer, beschädigte Schornsteine
oder Markisen. Wird Mobiliar durch
Sturm oder Hagel beschädigt, übernimmt
die Wiederbeschaffungskosten die Haus­
ratversicherung – und zwar zum Neuwert.
Das kann dann relevant werden, wenn es
beispielsweise durch ein vom Hagel zer-
störtes Dachflächenfenster regnet.
Was tun im Schadenfall?
Halten Sie den Schaden so gering wie
möglich. Ein abgedecktes Dach sollte so
schnell wie möglich notdürftig gegen
Regen abgedichtet werden. Gleiches gilt
für eine beschädigte Fenster- oder Fahr­
zeugscheibe.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der
Versicherung. Im Schadenfall raten wir
Ihnen, sich so schnell wie möglich mit dem
Ver­sich­e­rungsreferenten vor Ort in Ver-
bindung zu setzen, damit dieser den ent-
standen­en Schaden aufnehmen und des-
sen Re­gu­lierung einleiten kann.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung
folgende Daten:
n
Versicherungsnummer
n
Was ist beschädigt und in welchem
Umfang?
n
Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
n
Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen
der Schadenumfang hervorgeht
n
Telefonnummer für Rückfragen und
Terminvereinbarungen
Bei Fragen zum Thema rufen Sie mich
gerne an oder kommen Sie vorbei!
Harald Bauer
Versicherungsreferent in Mering
Tel. 08233 / 388-190
Sturmwarnung im Wittelsbacher Land
Welche Versicherung zahlt im Schadens
fall?
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