Raiffeisenbank Kissing-Mering eG | Mitgliederzeitung 01/15 - page 8

Unsere Lösung
Die „Versorgungseinrichtung für Beschäf­
tigte mit geringem Einkommen e.V. – mini-
jobrente“ hat mit der R+V Versicherung
AG als Risikoträger ein Versorgungskonzept
entwickelt, das eine Altersvorsorge für
geringfügig Beschäftigte ohne zusätzlichen
finanziellen Aufwand aufbaut. Die selbe
Möglichkeit besteht natürlich auch über
die Allianz Lebensversicherung AG in Form
einer Direktversicherung – und das Ganze
jeweils ohne Einkommensverluste!
So funktioniert die minijobrente
Minijobber vereinbaren mit ihrem Ar­beit­
geber eine geringe Arbeitszeiterhöhung –
zwei bis drei Stunden mehr pro Woche
ge­nügen bereits. Im Gegenzug investiert
der Arbeitgeber die Entlohnung für die
zusätzlichen Stunden zu 100% steuer-
Zeit für mehr Rente
minijobrente
und sozialabgabenfrei in die minijobrente.
Voraussetzung für den Zugang zur mini-
jobrente ist, dass das Arbeitsverhältnis auf
Dauer angelegt ist. Arbeitnehmer, die in
einem zweiten Arbeitsverhältnis stehen,
können die minijobrente statt über eine
Direktversicherung über eine Unter­stüt­-
z­ungs­kasse durchführen. Eine weitere Vor­
sorgemöglichkeit bietet die R+V-Ries­ter­
rente. Auch Minijobber können in den
Genuss der staatlichen Förderzulage kom-
men – sie müssen nur freiwillig einen klei-
nen Beitrag in die gesetzliche Rentenkasse
einzahlen.
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Arbeitnehmer und Arbeitgeber ver-
einbaren Mehrarbeit in Höhe einer
festen Stundenzahl pro Monat
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450-Euro-Jobs werden für diese Mehr­-
zeit über eine Arbeitgeberleistung in
die minijobrente vergütet
3
Die minijobrente eröffnet durch Rah­
menabkommen den Zugang zu einer
kapitalgedeckten Altersvorsorge mit
kollektiven Bedingungen
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Zugang zur staatlichen Förderzulage
der Riesterrente, wenn freiwillig Bei­
trag in die gesetzliche Rentenkasse
gezahlt wird
Für den Minijobber bleibt der sozialver­
sicherungsrechtliche Status als geringfügig
Beschäftigter natürlich erhalten.
Vorteile für den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber führt bei einem gering­
fügig Beschäftigten in der Regel 30% des
Gehaltes an die Minijobzentrale ab. Für
den vom Arbeitnehmer erarbeiteten Bei­
trag zur minijobrente muss der Arbeit­geber
keine zusätzlichen Kosten an die Mini­job­
zentrale abführen. Dadurch ver­ringern sich
die durchschnittlichen Lohn­kosten je Ar
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beits­stunde.
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Die Beiträge zur minijobrente sind zu
100 % Betriebsausgaben
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Die Beiträge sind steuer- und sozialab-
gabenfrei
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Beiträge erhöhen nicht die Abgaben an
die Minijobzentrale
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Die Lohnnebenkosten sinken
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Steigerung der Produktivität durch ver-
einbarte Mehrarbeit
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Beschäftigungsverhältnis wird attraktiver:
Mitarbeiter werden an das Unter­neh­
men gebunden und zusätzlich motiviert
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Positionierung als sozial verantwor-
tungsbewusster Arbeitgeber mit inno-
vativem Vergütungsmodell
Vorteile für den Arbeitnehmer
Geringfügig Beschäftigte gingen bisher
leer aus, wenn es darum ging lukrative
betriebliche Altersversorgungssysteme zu
nutzen. Sie erhielten ihren Lohn, hatten
aber keine Chance eine ihrer Arbeits­leis­
tung entsprechende Alterssicherung auf­
zubauen.
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Der Status als geringfügig Beschäftigter
bleibt erhalten
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Die Sozialversicherungsfreiheit wird
nicht angetastet
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Kein Einkommensverlust; Versor­gungs­
aufbau durch Investition von Zeit
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Der Arbeitnehmer erhält eine unverfall-
bare, pfändungs- und Hartz IV-sichere
Altersversorgung
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Übertragbarkeit bei Arbeitsplatzwech­
sel/Statuswechsel möglich
Besonders interessant ist dies auch für
Arbeitgeber, bei denen Familien­mit­­glie­
der als „Minijobber“ angestellt sind!
Handeln Sie jetzt!
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin!
Ihre
Ansprechpartner vor Ort sowie
unsere Versicherungsspezialisten der
R+V bzw. Allianz
erstellen Ihnen gerne
eine individuelle Versorgungsanalyse.
Stefan Asam
Firmenkundenberater
Tel. 08205 / 9601 - 12
Dauerhaft geringfügig beschäftigte
Arbeitnehmer haben in der Regel
aufgrund ihres geringen Einkommens
von max. 450
monatlich wenige
Möglichkeiten für das Alter eine
zusätzliche Vorsorge zu treffen.
Auch in der gesetzlichen Renten­
versiche­rung erwerben diese Arbeit­
nehmer nur sehr geringe Altersvor­
sorge­an­sprüche. Gleichzeitig wäre
es wiederum für viele Arbeitgeber
wünschenswert, wenn die bei ihnen
geringfügig Beschäftigten (Minijobber)
etwas mehr arbeiten könnten, ohne
ihren Status und damit die Sozial­
abgabenfreiheit zu verlieren.
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