Das schwärzeste Kapitel im ganzen
Erbrecht ist die Aufteilung des Erbes
innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Der Streit um die vermeintlich ge
rechte Verteilung des Nachlasses ist
oft vorprogrammiert. Verschärft wird
die Situation, da die Verwaltung und
Aufteilung des gemeinschaftlichen
Vermögens nur in allseitigem Einver
nehmen möglich ist.
Erbengemeinschaften sollte man deshalb
tunlichst vermeiden. Wer sich auf die ge
setzliche Erbfolge verlässt, landet aber
fast unweigerlich in einer solchen Gemein-
schaft. Der überlebende Ehegatte bildet
eine Erbengemeinschaft mit den Kindern
bzw. mit der Verwandtschaft des verstor-
benen Gatten, wenn keine Nachkommen
vorhanden sind. Ist der zweite Elternteil
bereits verstorben, so bilden die Ge
schwister eine Erbengemeinschaft und so
mancher Streit aus der Kindheit findet
dann mit anderen Mitteln seine Fortset
zung. Noch schlimmer wird es, wenn
Kinder aus verschiedenen Ehen des Erb
lassers eine Erbengemeinschaft bilden.
Mit einer geschickten Gestaltung durch
ein Testament können Erbengemeinschaf-
ten vermieden werden.
Einsetzung eines Alleinerben
Die einfachste Form zur Vermeidung einer
Erbengemeinschaft ist die Einsetzung
eines Alleinerben durch ein Testament.
Eine gerechte Verteilung des Nachlasses
lässt sich durch die Bestimmung eines
Vermächtnisses trotzdem erreichen. Zwei
Sätze reichen dazu schon aus:
Ich setze meine Tochter Berta als
Alleinerbin ein. Als Vermächtnis hat
sie an ihren Bruder Alois 75.000
Euro auszuzahlen.
Datum, Unterschrift
Die Erbengemeinschaft…
Generationenberatung
Teilungsanordnung
Eine andere Möglichkeit, die Verteilungs
probleme zu minimieren besteht darin,
zwar eine Erbquote anzuordnen, diese
jedoch mit einer Teilungsanordnung zu
verbinden, so dass klar ist, wer was erhal-
ten soll. Im Testament können Sie zusätz-
lich einen Testamentsvollstrecker benen-
nen, der dann bevollmächtigt ist, die
Erbaufteilung in ihrem Sinne vorzuneh-
men.
Ich setze meine Kinder Berta und
Alois zu gleichen Teilen als Erben
ein. Alois soll das Wohnhaus erhal
ten, Berta das Barvermögen und das
übrige Erbe. Als Testamentsvoll
strecker bestimme ich meinen
Bruder Hans.
Datum, Unterschrift
Notare helfen
Hegen Sie bereits leise Zweifel an der
friedlichen Aufteilung des Vermögens
unter Ihren potenziellen Erben, dann soll
ten Sie zur Sicherheit professionelle Hilfe
bei der Gestaltung eines Testaments in
Anspruch nehmen.
Weitere Informationen finden Sie in der
Broschüre „Anregungen für die richtige
Erbregelung“, die wir gegen eine Schutz
gebühr von 4 Euro für Sie bereithalten.
…und warum man sie vermeiden sollte!
Christian Hintermair
Leiter Vertrieb
Tel. 08233 / 2105-22
christian.hintermair@
rb-kissing-mering.de
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