In den nächsten Jahren werden in
Deutschland enorme Vermögenswer
te durch Vererbung den Eigentümer
wechseln. Dabei ist der Staat ein un
beliebter Miterbe. Mit diesem Artikel
will ich Ihnen Anhaltspunkte aufzei-
gen, ob Sie davon betroffen sind und
wie Sie gegebenenfalls die Steuerlast
durch rechtzeitiges Handeln beein-
flussen können.
Hohe Freibeträge für Ehepartner,
Kinder und Enkelkinder
Die Höhe der Freibeträge und die Steuer
klasse, nach der die Erbschaftssteuer bzw.
Schenkungssteuer ermittelt wird, hängen
ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwi-
schen dem Erblasser / Schenker und dem
Erben / Beschenkten. Hier sind die wich-
tigsten Zahlen für Sie zusammengefasst:
Eltern können also gemeinsam jedem
Kind ein Vermögen von 800.000 Euro
hinterlassen, ohne dass Erbschaftssteuer
anfällt. Eine Steuerfalle kann evtl. ein
„Berliner Testament“ sein. Wenn Ehe
paare sich gegenseitig als Alleinerben
einsetzen, steht bei Tod des Letztverster
benden nur noch der einfache Freibetrag
zur Verfügung.
Eine besondere Vergünstigung gibt es für
eigengenutzten Wohnraum. Im Erbfall
bleibt die Immobilie beim Ehe- / Lebens
partner erbschaftssteuerfrei, wenn der
Erblasser darin bis zu seinem Tod ge-
wohnt hat und der Ehe- / Lebenspartner
die Wohnung unmittelbar nach dem Tod
Erbschaftssteuer lässt sich sparen
Steuertipp
des Erblassers für mindestens zehn Jahre
selbst zu Wohnzwecken nutzt. Das gleiche
gilt bei Vererbung an Kinder. Allerdings
darf in diesem Fall die Wohnfläche 200m²
nicht übersteigen.
Frühzeitiges Handeln kann die
Steuerbelastung vermeiden oder
verringern
Folgende Optionen
stehen zur Verfügung:
n
Die Freibeträge leben nach 10 Jahren
neu auf. Bei Schenkung zu Lebzeiten
lassen sich die Freibeträge folglich
mehrfach nutzen.
n
Eheleute können das Vermögen so
umverteilen, dass alle Freibeträge opti-
mal genutzt werden.
n
Vergessen wird häufig, dass auch
Enkelkinder bei Übertragung von den
Großeltern einen Freibetrag von
200.000 Euro in Anspruch nehmen
können.
Steuerliche Beratung ist unerlässlich!
Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
bietet das Gesetz viele legale Gestaltungs-
möglichkeiten um Steuern zu sparen.
Daneben gibt es viele Steuerfallen, die zu
einer Mehrfachbesteuerung führen kön-
nen. Dieser Artikel kann nur Anregungen
liefern. Wenn Ihr Vermögen die oben ge
nannten Freibeträge im Erbfall übersteigt
oder wenn Sie über Betriebsvermögen
bzw. landwirtschaftlichen Grundbesitz ver-
fügen, empfehle ich Ihnen dringend, steuer-
liche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Peter Müller,
Dipl.-BW,
Wirtschafts-
prüfer /
Steuerberater
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